Technische Regeln für Gefahrstoffe
TRGS 400
Gefährdungsbeurteilung für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen
Ausgabe: Dezember 2010
(GMBl Nr. 2 vom 31. Januar 2011, S. 19)
Die Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) geben den Stand der Technik, Arbeitsmedizin und Arbeitshygiene sowie sonstige gesicherte arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen, einschließlich deren Einstufung und Kennzeichnung, wieder.
Sie werden vom
Ausschuss für Gefahrstoffe (AGS)
ermittelt bzw. angepasst und vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales im Gemeinsamen Ministerialblatt bekannt gegeben.
Die TRGS konkretisieren im Rahmen ihres Anwendungsbereichs Anforderungen der GefStoffV . Bei Einhaltung der Technischen Regeln kann der Arbeitgeber insoweit davon ausgehen, dass die entsprechenden Anforderungen der Verordnung erfüllt sind. Wählt der Arbeitgeber eine andere Lösung, muss er damit mindestens die gleiche Sicherheit und den gleichen Gesundheitsschutz für die Beschäftigten erreichen.
Inhaltsverzeichnis
- Titel
- Inhalt
- 1 Anwendungsbereich
- 2 Begriffsbestimmungen
- 3 Grundsätze zur Durchführung der Gefährdungsbeurteilung
- 4 Informationsermittlung
- 5 Gefährdungsbeurteilung bei vorgegebenen Maßnahmen (Standardisierte Arbeitsverfahren)
- 6 Gefährdungsbeurteilung ohne vorgegebene Maßnahmen
- 7 Festlegungen zur Überprüfung der Wirksamkeit von Schutzmaßnahmen
- 8 Dokumentation
- Anlage 1: Vorschlag für eine Vorgehensweise bei der Gefährdungsbeurteilung für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen
- Anlage 2: Checkliste zur Anwendung standardisierter Arbeitsverfahren nach § 6 GefStoffV
Neue Informationen:
BGI 5190Wiederkehrende Prüfungen ortsveränderlicher elektrischer Arbeitsmittel
DGUV Vorschrift 2
Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit

