Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Bereitstellung von Arbeitsmitteln und deren Benutzung bei der Arbeit, über Sicherheit beim Betrieb überwachungsbedürftiger Anlagen und über die Organisation des betrieblichen Arbeitsschutzes
(Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV)
vom 27. September 2002 (BGBl. I S. 3777)
zuletzt geändert durch Artikel 5 (7) der Verordnung vom 26. November 2010 (BGBl. I S. 1643)
Neue Informationen:
BGI 5190Wiederkehrende Prüfungen ortsveränderlicher elektrischer Arbeitsmittel
DGUV Vorschrift 2
Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit

