Bodenstabilisierung mit Bindemitteln |
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- Verbesserung der Tragfähigkeit des Bodens durch Einarbeiten von Bindemitteln, z. B. Weißfeinkalk oder Zement.
- Durch Staubbelastungen und ätzende Wirkung der Bindemittel können Atemwege, Haut, Augen und Verdauungswege geschädigt werden.
- Zusätzliche Gefährdungen können insbesondere durch Staubentwicklung und verschmutzte Scheiben entstehen.
Technische Schutzmaßnahmen
- Fahrzeuge und Baumaschinen einsetzen, die nur minimal Staub freisetzen.
- Nur Bodenstabilisierungsmaschinen mit Kabinen einsetzen, die den Fahrer vor Staub schützen, z. B. durch Filter- oder Atem- Druckluft-Anlagen.
- Kabinen zusätzlich mit einer Klimaanlage ausrüsten.
- Streufahrzeuge und Zugmaschinen für Anbaufräsen so ausrüsten (Filteranlage)
dass möglichst kein Staub in die Fahrerkabine gelangt.
Organisatorische Schutzmaßnahmen
- Gefährdungsbeurteilung für Bodenstabilisierungsarbeiten erstellen und dokumentieren.
- Betriebsanweisung für Verwendung des jeweiligen Bindemittels erarbeiten.
- Beschäftigte anhand der Betriebsanweisung unterweisen.
- Ausgestreutes Bindemittel möglichst schnell einfräsen.
- Windrichtung beachten, bei starkem Wind Ausstreuen unterbrechen.
- Scheiben von Fahrzeugen und Baumaschinen geschlossen halten und regelmäßig reinigen.
Persönliche und hygienische Schutzmaßnahmen
- Beim Umfüllen des Bindemittels
folgende persönliche Schutzausrüstung benutzen:
- Korbbrille,
- Chemikalienschutzhandschuhe z. B. Butylkautschuk oder Viton, mit langen Stulpen,
- partikelfiltrierende Halbmaske, mind. FFP 2,
- geschlossene Kleidung.
- In Baumaschinen und Fahrzeugen Augenspülflasche mitführen.
- Nach Arbeitsende und vor jeder Pause Hände gründlich reinigen, Hautpflegemittel verwenden.
- Im Arbeitsbereich nicht essen, trinken oder rauchen.
- Arbeitskleidung getrennt von Straßenkleidung aufbewahren.
Vorsorgeuntersuchungen
- Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen nach Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung veranlassen (Pflichtuntersuchungen) oder anbieten (Angebotsuntersuchungen). Hierzu Beratung durch den Betriebsarzt.
Weitere Informationen:
BGV A1 "Grundsätze der Prävention"
BGI 581 "Fahrerkabinen zur Atemluftversorgung auf Erdbaumaschinen und Spezialmaschinen des Tiefbaus"
Merkblatt "Verwendung von Weißfeinkalk für Bodenvermörtelungsarbeiten" (Abr. Nr. 581)
BGI/GUV-I 868 "Chemikalienschutzhandschuhe"
Gefahrstoffverordnung
Verordnung zur Arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbmedVV)
10/2011


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